[b]sind Blumen Bestandteil der kleingärtnerischen Nutzung oder nicht“
Ich vertrete die Auffassung, dass wir unter dem Aspekt desInsektensterbens und des Klimawandels unsere Haltung zur kleingärnerischenNutzung überdenken sollten.
Da Pflanzen und Insekten eine Einheit bilden ist es diePflicht eines jeden Kleingärtners einen insektenfreundlichen Kleingarten zufördern, dazu gehört neben Nisthilfen auch das Anlegen eines Wildblumenbeetesoder eines Gartenteiches. (eine pauschale Festlegung Blumen gehören nicht zur1/3 Bebauung halte ich für falsch)
Ich halte es für überlegenswert, den Gedanken des Insekten-und Klimaschutz in seiner gesamten Breite in die 1/3 Bebauung miteinzubeziehen, die Frage wäre in welcher Größenordnung? Obst und Gemüseanbau alsdominierende Größe ist selbstverständlich, etwa zu 2/3, dann bliebe für eineinsektenfreundliche Bewirtschaftung (Wildblumenbeet, Nisthilfen, Totholzhaufen,Steinpyramiden, Teiche u.a.) 1/3 der geforderten Anbaufläche
Die Frage die sich für mich ergibt ist, muss alles in m2ausgemessen werden oder reicht ein allgemeiner visueller Eindruck aus?
Vielleicht sollte man allgemein die Frage diskutieren,welche Anforderungen stellt der Klimawandel und das Insektensterben an unsKleingärtner und was können wir tun diesen negativen Prozess zu stoppen, dassollte auch ein Bewertungsproblem werden. Das Kleingartengesetz enthält keineRegelung welche Art von Pflanzen in einem Kleingarten erlaubt sind, solangesich die Pflanzen der kleingärtnerischen Nutzung zuordnen lassen (Mainczykspricht von „einjährigen oder mehrjährigen Gartenbauerzeugnissen“)
Allgemein gesichert ist auf jeden Fall: ein Kleingarten, dernur Ziersträucher und Rasenflächen bietet, ist NICHT kleingärtnerisch genutzt!
Zur „1/3 kleingärtnerische Nutzung“ zitieren ich hierbeispielhaft die Vorgaben des Berliner Landesverbandes der Gartenfreunde:
„Kriterien der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung alsTeil kleingärtnerischer Nutzung im
Sinne von § 1 des Unterpachtvertrages sind Beetflächen,Obstbäume/Beerensträucher sowie Flächen, die ausschließlich der Unterstützungdieser Bereiche dienen. Dabei muss der Obst- und Gemüseanbau als Abgrenzung zuanderen Gartenformen dem Kleingarten das Gepräge geben und mindestens einDrittel der Gartenfläche betragen. In diesem Sinne gehören:
• zu denBeetflächen: Ein- und mehrjährige Gemüsepflanzen und Feldfrüchte, Kräuter undErdbeeren, Sommerblumen,
• zu denObstbäumen/Beerensträuchern: *Obstbäume, Beerensträucher, Rankgewächse sowieNutzpflanzen für die Tierwelt,
• zu denkleingärtnerischen Sonderflächen: Gewächshäuser, Frühbeete, Kompostanlagen.
Beetflächen, die mindestens 10 % der Gartenfläche einnehmenmüssen, sind flächenmäßig überwiegend als Gemüsebeete zu gestalten. Sie könnenteilweise oder ganz in Form von Hochbeeten angelegt sein und dies insbesonderein Abhängigkeit von der Bodenqualität (Schadstoffbelastungen).“
Wieviel Quadratmeter für Bäume und Sträucher jeweilsberechnet werden, gibt der Verband ebenfalls vor´, nämlich 10 m² bis Halbstamm,5 m² bis Viertelstamm/Spindel und je Beerenstrauch 2m²