Warum eine Beitrittserklärung? In den vergangenen Monaten gab es einen heftigen Streit um die Notwendig einer Beitrittserklärung für alle Mitglieder mit dem Hinweis vom Vorstand wer die Beitrittserklärung nicht unterschreibt ist kein Vereinsmitglied, darf nicht wählen und bekommt eventuell auch kein Rederecht und nimmt an der Versammlung als "Gast" teil. Hiermit kann ich mich nicht einverstanden erklären, diese Festlegung ist weder durch das Kleingartengesetz noch durch unsere Satzung gedeckt. Alleine schon der Begriff "Gast" ist weder im Kleingartengesetz noch im Vereinsrecht zu finden, aber egal. Wie ist die Rechtslage! Das BGB lässt bei der Ausgestaltung seiner Organisation dem Verein weitgehend freie Hand. Der Verein ist mit der Eintragung ins Vereinsregister autonom (selbstständig in seiner Organisation und Handlung), das bedeutet entsprechend unserer Festlegung ist die Überlassung eines Kleingartens an die Mitgliedschaft gebunden, juristisch gesehen handelt sich hier um eine mitgliedschaftliche rechtliche Überlassung. Ein schriftlicher Aufnahmeantrag ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben. Laut §58Nr.1 des BGB soll die Satzung lediglich Regelungen über den Ein-und Austritt enthalten. Einheitliche Regelungen sieht weder das BGB noch das Vereinsrecht vor. Empfohlen werden lediglich Mindestanforderungen an eine Aufnahme oder Beitritt, solche Mindestanforderungen sind: Name und Anschrift, Beruf, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Telefon, E-Mail-Adresse, wichtig die Verpflichtung der Anerkennung der Satzung, der Ordnungen, Zahlungsverbindlichkeiten und dem Einverständnis über die Erhebung und Nutzung der personengebundenen Daten. Unsere Satzung §3 setzt die Mitgliedschaft im Verein voraus, --ohne Mitgliedschaft, kein Pachtvertrag--ohne Pachtvertrag- kein Garten. Umgekehrt ja, ich kann man Mitglied im Verein sein ohne Pachtvertrag und ohne Garten--z.B. Ehrenmitgliedschaft oder als Freund des Vereins um am Vereinsleben teilnehmen zu können. Ob jedes Mitglied auch wahlberechtigt ist muss in der Wahlordnung beschlossen werden. Unsere Satzung bis 2011 sah folgendes Prozedere vor: Aufnahmeantrag (Kontaktformular), mit der Annahme des Schätzprotokoll und mit der Aufnahmegebühr erfolgte die Bestätigung der Mitgliedschaft und die Übergabe des Pachtvertrags, der Satzung und der Ordnungen. (Das Kontaktformular, Bewerbungsschreiben oder Aufnahmeantrag wurde im Ordner Gartenvergabe bis zur Gartenvergabe abgelegt und war die Grundlage für den Pachtvertrag.)
Dieser Ablauf wurde schon 1935 in der ersten Satzung unseres Vereins festgelegt und ist seitdem festen Bestandteil jeder folgenden Satzung bis 2011.
Auszug aus der 1. Satzung 1935 (siehe Chronik) § 2 Jeder Pächter ist verpflichtet dem Verein beizutreten. §4 Der Pächter zahlt eine Kaution von 1 Mark (Heute Aufnahmegebühr). Bis 1989 gab es einen Mitgliedausweis des VKSK der die Mitgliedschaft im Kleingartenverein nachwies. Bis 2013 konnte sich jeder Bewerber auf unserer Internetseite, auf der Rechtsecke, informieren, was ich beachten muss, wenn ich mich um einen Kleingarten in unserem Verein bewerbe (Kontaktformular und ein Merkblatt "wie bekomme ich einen Kleingarten", der Inhalt entspricht dem einer Beitrittserklärung. (siehe Anlage1+2) Ab 2012 steht in unserer Satzung, das jeder Bewerber gesondert eine schriftliche Beitrittserklärung zu unterschreiben hat. Wenn das nicht abgefordert wurde dann ist das ein Versäumnis des Vorstandes und nicht die Schuld der Mitglieder. Auf diesem Punkt habe ich den Vorstand in einem Gespräch im Oktober 2019 hingewiesen. Mit der Satzung ab 2012 beginnt die Mitgliedschaft mit der Zahlung der Aufnahmegebühr siehe § 3 unserer Satzung. Hinzu kommt das die ausgegebene "Beitrittserklärung" des Vorstandes der Form nach keine Beitrittserklärung ist, sondern maximal ein Kontaktformular. Dieses Kontaktformular galt bis 2011 als Aufnahmeantrag. Inhaltlich wurde hierzu von Gisela Schulz (Schatzmeister), Dr. Kurt Schütz (Verantwortlicher für Recht) und mir ein Vordruck erarbeitet der ab 2012 mit Inkrafttreten der neuen Satzung anzuwenden ist. (siehe Anlage3) Eine Beitrittserklärung wie schon dargelegt, fordert neben der Abforderung der persönlichen Daten die Anerkennung der Satzung, der Ordnungen, der Aufnahmegebühr, der Pachthöhe und der Umlagen. -siehe Anlage- (das sind zentrale Forderungen) Verwirrend ist, dass die geforderte Beitrittserklärung zeitnah unterschrieben wurde. Wenn ich meine Beitrittserklärung im November 2019 unterschreibe bin ich auch erst ab diesen Zeitpunkt Mitglied im Kleingartenverein- Frage, was war ich vorher obwohl ich einen bestätigten Pachtvertrag habe und meinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen bin, wählen durfte und gewählt werden konnte? Garten mit Pachtvertrag ohne Mitgliedschaft im Kleingartenverein, ein unmöglicher Zustand für eine bestätigte Dauerkleingartenanlage? Waren wir also ein Verein außerhalb des Kleingartenvereins? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das der Standpunkt des Bezirksvorstandes sein soll? Warum macht man das so kompliziert? Es gibt eigentlich für mein Verständnis eine einfache Lösung, die man diskutieren sollte. Sollte es eine zentrale Forderung nach einer schriftlichen Beitrittserklärung für alle geben (Beschluss?.) so sollte man so verfahren, wie wir es 1990 mit der Bestätigung der Baugenehmigung für Lauben mit einer Größe bis 24m2 gemacht haben, in dem der Vorstand die rechtmäßige Errichtung der Lauben schriftlich bestätigt hat, das geschah in Abstimmung mit dem damaligen Bezirksvorstand
Vorschlag für eine Beitrittserklärung Bestätigung der Mitgliedschaft Hiermit bestätigt der Vorstand dem Gartenfreund ......... die Mitgliedschaft in unserem Kleingartenverein auf der Grundlage seines Pachtvertrages vom ..........
Unterschrift Vorstand Unterschrift Mitglied Das kann jeder meines Erachtens bedenkenlos unterschreiben.
Diese Sichtweise übergebe ich auch dem Bezirksvorstand zur Diskussion.
Wie bekomme ich einen Kleingarten? Erleben Sie die Natur in einem Kleingarten Einen Kleingarten pachten - das ist einfacher, als mancher denkt. Doch die Entscheidung für einen Kleingarten will sorgfältig durchdacht sein, prägt sie doch entscheidend das zukünftige Leben der ganzen Familie. Zur Entscheidungshilfe hier ein paar Fragen, die sich angehende Kleingärtner bzw. Kleingärtnerinnen zunächst unbedingt stellen sollten: • Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten? • Habe ich Freude an der Natur, will ich eigene Erträge aus dem Garten? • Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt? • Wird mein Partner, meine Kinder gerne mitmachen? • Kann ich mich in einen Verein integrieren? • Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen? Alle Fragen mit "ja" beantwortet? Wunderbar! Dann könnte ein Kleingarten zu ihnen passen.
Solch ein Kleingarten könnte bald Ihnen gehören...
Übrigens gibt es erhebliche Unterschiede zwischen einem Hausgarten hinter dem Eigenheim und einem Kleingarten. Hier wie da können Sie Ihre eigenen Gestaltungsvorstellungen verwirklichen; während jedoch im Hausgarten nur ihr eigener Geschmack Grenzen setzt, gibt es im Kleingärtnerverein eine Garten- und Bauordnung, gesetzliche Bestimmungen (Bundeskleingartengesetz u.a.) die den gärtnerischen Freiraum dort begrenzt, wo Natur- und Umweltschutz oder die Gestaltung der Gesamtanlage es erfordern. Ein Kleingarten kommt also in erster Linie für all jene infrage, die nicht einen eigenen Hausgarten bewirtschaften können. Für viele Mieter von Mietwohnungen ist der Kleingarten der ideale Ausgleich zur Wohnsituation. Er bietet weitaus mehr als ein großer Balkon. Im Kleingarten findet man Entspannung vom Stress im Arbeitsleben; er ist geeignet, der Freizeit einen Sinn zu geben. Bei der Erziehung der Kinder wirkt der Kleingarten meist ein Leben lang nach. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Interesse haben einen Kleingarten zu bewirtschaften. Diese Bewirtschaftung umfasst hauptsächlich die kleingärtnerische Nutzung der Gartenparzelle. Die Nutzung, die in der Gartenordnung, dem Pachtvertrag und der Vereinssatzung beschrieben ist, bestimmt unter anderem, dass der Kleingarten zu einem Drittel der Fläche mit Gemüse-und Obstanbau zu bestellen ist. Zudem ist regelmäßig für einen guten Pflegezustand des Kleingartens zu sorgen, wofür ein nicht zu unterschätzender Aufwand notwendig ist.
Wenn Sie zum Schluss gekommen sind, dass ein Kleingarten für Sie das Richtige ist und in Ihr Leben passt, dann sagen wir Ihnen hier, wie Sie vorgehen sollten, um den für sie richtigen Kleingarten bei uns zu bekommen:
1. Wenn Sie sich bei uns um einen Kleingarten bewerben möchten, dann benötigen wir folgende Angaben von Ihnen - Name - Name des Partners - Anschrift - Telefonnummer - Höhe der Abstandssumme (siehe Punkt 4) 2. Der Vorstand des Kleingartenvereins wird Sie in die Liste der Gartenbewerber einstellen. Ist gerade ein Garten verfügbar, wird er Ihnen zur Übernahme angeboten. Die Bewerberliste muss nicht in zeitlicher Reihenfolge angewendet werden; soziale Aspekte können zur vorrangigen Berücksichtigung eines Bewerbers führen (z.B. Anzahl der minderjährigen Kinder). Die Wartezeiten hängen davon ab, wie viele Parzellen in unserer Kleingartenanlage aufgegeben werden. Dies ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Mit einer Wartezeit von ca. 2 Jahren ist derzeit durchschnittlich zu rechnen 3. Sagt Ihnen ein Kleingarten, der zur Verpachtung ansteht, zu, wird der Vorstand einen Pachtvertrag mit Ihnen abschließen. Kleingärten können nur an Vereinsmitglieder verpachtet werden. Sie müssen also Mitglied des Kleingartenvereins werden, um Ihr Traumgärtchen pachten zu können. 4. Die Pflanzen, die Laube und das, was Sie zur Gartenarbeit benötigen, übernehmen Sie in der Regel vom Vorpächter - gegen eine angemessene Entschädigung. Grundlage hierfür bildet das Bewertungsprotoll. Die Wertermittlung übernehmen eigens geschulte Fachkräfte. 5. Neben der einmaligen Zahlung für die übernommenen Gegenstände und Einrichtungen fallen natürlich auch laufende Zahlungen an:
- Beiträge (Verein, Bezirks- und Landesverband) - jährliche Pacht - Versicherungen (Laube, Unfall usw.) - Wassergeld nach Verbrauch - Stromkosten nach Verbrauch Die jährlichen festen Kosten schwanken zwischen 150,- € und 300,- € je nach Größe des Garten. 6. Die Kleingärtnergemeinschaft pflegt und unterhält die Gemeinschaftseinrichtungen und Gemeinschaftsanlagen. Kurz gesagt: Jeder muss mal ran, damit beispielsweise die Wege nicht zu wuchern - und alle profitieren von der gemeinsamen Arbeit. Der Verein legt fest, wie viele Stunden die Mitglieder leisten müssen. Dabei werden allerdings die persönlichen Fähigkeiten und Neigungen berücksichtigt. Wird die Gemeinschaftsarbeit nicht erbracht, kann ein Ersatzbetrag in Geld verlangt werden. Vorstandsarbeit ist auch Gemeinschaftsarbeit. 7. Ein Garten verlangt Ihnen viel Zeit ab. Sie sollten möglichst ein paar Mal in der Woche nach Ihrem Kleingarten sehen. Schnell kann einem der Garten unversehens im wahrsten Sinn des Wortes "über den Kopf wachsen". Ein Tipp: Immer ein bisschen Arbeit ist besser als ein Kraftakt. So wächst auch die Liebe zum Garten und bleibt auf Dauer erhalten. 8. Auch wenn Sie keinerlei gärtnerische Vorbildung besitzen, ist dies kein Hindernis. Wir haben einen ausgebildeten Fachberater und geschulte Bereichsleiter, die Ihnen gerne zur Seite stehen. Im Übrigen haben Sie immer hilfsbereite Gartennachbarn, die Ihnen im Notfall auch mal zeigen, wie man die Harke hält. 9. Haben Sie auch jetzt noch Interesse an der Übernahme eines eigenen Gartens? Dann bewerben Sie sich! Wir freuen uns auf Sie als unsere neue Gartenfreundin bzw. unseren neuen Gartenfreund!
Der Vorstand
Anlage 3 Muster Aufnahmeantrag Ich/ wir Vorname Name Geburtsdatum
Vorname Name Geburtsdatum . weitere Antragssteller
Straße PLZ Ort Telefon
Beruf/Tätigkeit
stelle/n den Antrag auf Mitgliedschaft im Kleingartenverein „ KIrchenland“ e. V. Bernau und erkenne/n die Satzung des Vereins, die Gartenordnung und bereits gefasste Beschlüsse als für mich/uns verbindlich an. Ich/wir versichere/n die Rechte und Pflichten eines Mitgliedes gewissenhaft wahrzunehmen und zu erfüllen. Ich/wir erkläre/n, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung keine von mir/uns unterzeichnete eidesstattliche Versicherung wirksam ist und die Abgabe einer solchen nicht bevorsteht. Ich/wir befinde/n mich/uns nicht in der Privatinsolvenz. Wir hatten vorher einen/keinen Pachtvertrag mit dem Kleingartenverein Name /Anschrift des Kleingartenvereins und haben diesen ordnungsgemäß beendet und alle Verpflichtungen gegenüber dem Verein erfüllt. Ich/wir versichere/n alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Unterschrift Antragsteller 1 Unterschrift Antragsteller 2 Bernau, den Beschluss des Vorstandes vom: Dem /Der Antrag auf Mitgliedschaft vom wird mit Wirkung vom zugestimmt/abgelehnt. Unterschrift Vorsitzender
Dieser Standpunkte wurde am 24.03.20 auch an den Vorstand und Bezirksvorstand gesendet.